Verkehr & Parken

Parken in Zoutelande ab November wieder kostenlos: Diese Regeln gelten im Winter 2026

24. Oktober 2026

Gute Nachrichten für Herbst- und Winterurlauber in Zoutelande: Ab dem 1. November 2026 entfällt auf den regulären gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Veere wieder die Parkgebühr. Die Winterregelung gilt bis Ende Februar 2027. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Autofahrer beachten sollten.

Von November bis Februar keine regulären Parkgebühren

Die Gemeinde Veere unterscheidet beim Parken zwischen Sommer- und Wintersaison. Auf den meisten öffentlichen Parkplätzen gilt die Gebührenpflicht vom 1. März bis zum 31. Oktober, jeweils zwischen 9 und 19 Uhr.

Vom 1. November bis Ende Februar ist das Parken auf diesen Flächen grundsätzlich kostenlos.

Davon profitieren unter anderem Besucher, die im Herbst oder Winter einen Tagesausflug nach Zoutelande unternehmen, am Strand spazieren gehen oder das Ortszentrum besuchen möchten.

Achtung: Ausnahmen in Zoutelande

Die Gemeinde nennt ausdrücklich Ausnahmen von der allgemeinen saisonalen Gebührenregelung. Dazu gehört der Parkplatz De Branding in Zoutelande. Dort können abweichende Bestimmungen gelten.

Auch die Parkzonen für Anwohner und Genehmigungsinhaber sind von den regulären öffentlichen Parkplätzen zu unterscheiden. In Zoutelande, Dishoek und an der Joossesweg gelten entsprechende Genehmigungszonen grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober – allerdings rund um die Uhr.

Autofahrer sollten deshalb weiterhin auf die Beschilderung vor Ort achten.

Auch in anderen Orten der Gemeinde Veere günstiger parken

Die Winterregelung betrifft nicht nur Zoutelande, sondern die regulären gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze der gesamten Gemeinde Veere. Dazu gehören auch Parkmöglichkeiten in anderen beliebten Küstenorten wie Westkapelle und Domburg.

Gerade für Urlauber, die Walcheren außerhalb der Hauptsaison erkunden möchten, kann sich dadurch ein finanzieller Vorteil ergeben.

Neue Gebührenperiode beginnt im März 2027

Mit dem 1. März beginnt nach der derzeit veröffentlichten Regelung wieder die reguläre gebührenpflichtige Parksaison.

Wer im Winter mit dem Auto nach Zoutelande fährt, sollte vor dem Abstellen des Fahrzeugs dennoch prüfen, ob für den gewählten Parkplatz besondere Gebühren, Parkzeitbeschränkungen oder Genehmigungspflichten gelten.